Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Tool Box – Handwerkersoftware UG (haftungsbeschränkt)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“) stellen die rechtliche Grundlage für sämtliche zwischen der Tool Box – Handwerkersoftware GmbH, Pettenkoferstraße 14 10247 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 195690 B, vertreten durch ihren Geschäftsführer Marc Busse, und allen Auftraggebern von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH begründeten Vertragsverhältnisse dar.

Vorbemerkungen
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH wird ausschließlich für gewerbliche Auftraggeber, insbesondere Handwerksbetriebe tätig.
Von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung, es sei denn, Tool Box – Handwerkersoftware GmbH stimmt diesen zumindest in Textform zu.

Angebot, Vertragsabschluss
Alle Angebote von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Bestellung des Auftraggebers und eine entsprechende Auftragsbestätigung von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH zumindest in Textform oder durch den Beginn der Leistungserbringung durch Tool Box – Handwerkersoftware GmbH – und zwar jeweils unter Einbeziehung dieser AGB – zustande.

Dienstleistungen von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Softwareerstellung, Suchmaschinen-Optimierung (Search Engine Optimization, SEO), der Suchmaschinen-Werbung (Search Engine Marketing, SEM), der Anfrage- und Angebotsgenerierung, Erstellung von Webseiten und der Werbekampagnen-Optimierung.
Weitere Einzelheiten zu den Dienstleistungen von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ergeben sich aus den detaillierten Leistungsbeschreibungen in Ziff. 4.

Detaillierte Leistungsbeschreibungen
Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization, SEO)
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit dem Ziel, während der Vertragslaufzeit die Platzierung des Internetauftritts des Auftraggebers (nachfolgend die „Webseite“) bei Google zu verbessern, idealerweise auf eine der führenden Positionen. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH wird die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst, durchführen. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH garantiert dem Auftraggeber jedoch keine Aufnahme oder bestimmte Platzierung der Webseite bei Google. Klarstellend wird festgehalten, dass Tool Box – Handwerkersoftware GmbH insoweit keinen konkreten Erfolg schuldet.

Suchmaschinenwerbung (Search Engine Marketing, SEM)
Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über das Werbebudget, das er pro Monat für die Werbeleistungen von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH zur Verfügung stellt (nachfolgend das „SEM-Budget“). Das SEM-Budget darf durch Aktivitäten von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH nicht überschritten werden, es kann aber vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungsmonat erhöht werden. Eine Reduzierung des SEM-Budgets ist aber erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungsmonat möglich. Das SEM-Budget hat mindestens EUR 100,00 pro Monat (netto) zu betragen, auch im Falle einer Reduzierung.

Anfrage- und Angebotsgenerierung
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH stellt dem Auftraggeber eine einfache, örtlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Lizenz zur Nutzung der Tool Box – Handwerkersoftware GmbH-Software zur Generierung und Nachverfolgung von Anfragen und -Angeboten zur Verfügung. Die Lizenz umfasst Software-Module für die Generierung und Nachverfolgung von Anfragen oder die Erstellung und Nachverfolgung von Angeboten für den Auftraggeber. Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über die Anzahl und Arten der Lizenzen, die er für seine Webseiten oder digitalen Services benötigt. Die Lizenzen werden von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH standardisiert als Basis-Lizenzen bereitgestellt. Optional kann der Auftraggeber die Basis-Lizenzen in Premium-Lizenzen gegen Aufpreis wandeln, um die Software-Module individuell an sein Leistungsportfolio anzupassen. Die Anzahl und Arten der Lizenzen können vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungsmonat angepasst werden. Eine Reduzierung der Anzahl und Arten der Lizenzen ist aber erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungsmonat möglich.

Erstellung einer Webseite
Basierend auf den Wünschen und Informationen des Kunden wird dessen von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH erstellte Website von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH gemäß des gewählten Tarifpaketes aktualisiert und gepflegt. Änderungen werden schnellstmöglich durchgeführt, die Bearbeitungszeit hängt jedoch vom Aufwand und Änderungsaufkommen ab. Auch wenn Tool Box – Handwerkersoftware GmbH den Anspruch hat, sämtliche Änderungswünsche im Rahmen der Tarifpakete abbilden zu können, besteht dieser Anspruch nicht seitens des Kunden. Im Zweifel liegt die Entscheidung, ob eine Änderung im Rahmen des Tarifumfangs vorgenommen werden kann, bei Tool Box – Handwerkersoftware GmbH. Eine vollständige Umgestaltung oder ein Neuaufbau der Website ist nicht Teil der Serviceleistungen und kann separat in Auftrag gegeben werden.

Feedback und Änderungswünsche sind per E-Mail an service@tool-box.io zu übermitteln. Ein Anspruch auf die Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen besteht grundsätzlich nicht. In keinem Falle können die Geschäftsräume von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ohne vorherige Terminabsprache besucht werden.

Gegenstand der Leistungspflichten von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH sind ausschließlich die vereinbarten Leistungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird angestrebt, ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH-Websites werden gemäß der technisch und inhaltlich im Rahmen der angebotenen Tarifpakete abbildbaren Möglichkeiten für Suchmaschinen optimiert. Eine besondere Auffindbarkeit im Internet bzw. in Suchmaschinen kann nicht garantiert werden und ist nicht Teil des Leistungsumfangs. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH wird die vertraglich geschuldeten Leistungen mindestens mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt erbringen.

Die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird nur bis zur Schnittstelle in das Internet gewährleistet. Es können aber trotzdem Einschränkungen in der Verfügbarkeit entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH liegen.

Kampagnenoptimierung
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH übernimmt für den Auftraggeber die Optimierung seines im Vertrag angegebenen Google AdWords Kontos. Hierzu übernimmt Tool Box – Handwerkersoftware GmbH das Google AdWords Konto des Auftraggebers, erstellt bzw. überarbeitet die Kampagnen (insb. die Keywords, Anzeigen oder Anzeigengruppen) und verwaltet das Google AdWords Tagesbudget bzw. passt die Einstellungen an. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Tool Box – Handwerkersoftware GmbH die uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte auf das Google AdWords Konto einzuräumen. Der Aufraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines Google AdWords Kontos mit dem Kundencenter-Konto von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH zu. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH verwaltet das Konto des Auftraggebers eigenständig. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH unternimmt für den Auftraggeber regelmäßig geeignete technische Maßnahmen zur Qualitätssicherung von qualifizierten Leads des Auftraggebers und zur Abwehr von Spam. Aus Gründen des Kundenschutzes und zum Schutz des geistigen Eigentums von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber grundsätzlich kein direktes Zugriffsrecht auf das Google AdWords Konto des Auftragnehmers. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH stellt dem Auftraggeber ein regelmäßiges Reporting zur Verfügung. Der Bericht enthält genaue Leistungsdaten zu Kosten, Klicks und Impressionen des Google-Werbekontos des Auftraggebers.

Weitere Dienstleistungen
Optional kann der Auftraggeber verschiedene weitere Produkte und Dienstleistungen (z.B. Google My Business Kampagnen) hinzubuchen und auch hierfür ein monatliches Zusatzbudget festlegen. Dieses Zusatzbudget darf durch Aktivitäten von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH nicht überschritten werden, aber es kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht oder reduziert werden. Sofern ein solches Zusatzbudget nicht vollständig zweckentsprechend verwendet werden kann, ist Tool Box – Handwerkersoftware GmbH berechtigt, das nicht verbrauchte Zusatzbudget nach eigenem Ermessen für andere vom Auftraggeber gebuchte Dienstleistungen oder Produkte zu verwenden.

Domain und E-Mail
Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich, sofern Domains Gegenstand des Vertrages sind. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation über die auch die jeweils aktuellen Richtlinien und Bedingungen zu erhalten sind. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten des Weiteren neben den DENIC-Domainbedingungen die -Domainrichtlinien.

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Tool Box – Handwerkersoftware GmbH im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler im Namen des Kunden, nicht in eigenem Namen, tätig. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Nutzer beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Nutzer beantragten Domains, soweit sie dem Nutzer zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains durch den Nutzer oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Nutzers auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen etwaigen Verlust seiner Domain gegenüber Tool Box – Handwerkersoftware GmbH unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Nutzer den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Tool Box – Handwerkersoftware GmbH unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Tool Box – Handwerkersoftware GmbH das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Nutzer einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Nutzers nicht unbillig beeinträchtigt. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ist berechtigt, die Domain des Nutzers nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Nutzers aus der Registrierung. Werden von Dritten gegenüber Tool Box – Handwerkersoftware GmbH Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist Tool Box – Handwerkersoftware GmbH berechtigt, die Domain des Nutzers unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Nutzers zu sperren. Der Nutzer muss vor der Beantragung einer Domain prüfen, ob eine Rechtsverletzung besteht. Mit der Bestellung der Domain gilt die Prüfung auf Rechte Dritter als durchgeführt. Der Nutzer ist verpflichtet unverzüglich auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen, sobald der Nutzer die Rechte verliert. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Bei Änderungswunsch der Domain wird nach Absprache & Bestätigung erneut eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

Sofern ein gebuchter Tool Box – Handwerkersoftware GmbH-Tarif eine E-Mail-Funktionalität enthält, richten sich die Anzahl der E-Mail-Adressen, Speichergröße, maximale Empfangsgröße und Art des Zugangs zum E-Mail-Postfach nach der gebuchten Produktvariante. Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (E-Mails, Forenbeiträge, Maillinglisten-Beiträge etc.) selbst verantwortlich.

Sonstige Bestimmungen zu den Dienstleistungen von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH
Bei der Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen in den Google AdWords Anzeigentexten liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die dafür erforderliche Freigabe beim Markeninhaber einzuholen.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH wird alle zu erbringenden Leistungen nur in der vom Gesetzgeber vorgeschrieben und von den Suchmaschinen erlaubten Art und Weise durchführen, sowie bei der Einrichtung der Kampagne die entsprechenden Google-Richtlinien einhalten. Ein Risiko, dass durch die Arbeit von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH die Seiten des Auftraggebers durch evtl. unerlaubte Maßnahmen von den Suchergebnisseiten ausgeschlossen werden, ist somit nicht gegeben.
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH garantiert weder konkrete Anzeigenpositionen noch die Dauer der Anzeigenschaltung. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird.
Der Auftraggeber kann dreimal pro Monat Änderungswünsche über die Gestaltung der Suchmaschinen-Kampagne (SEM, siehe Ziff. 4.2) angeben. Weitere Änderungswünsche und darüber hinausgehende Dienstleistungen bietet Tool Box – Handwerkersoftware GmbH dem Auftraggeber individuell nach Aufwand gegen Zahlung einer separaten Gebühr an.
Die Software zur Anfrage- und Angebotsgenerierung (siehe Ziff. 4.3.2) überträgt die generierten Kundendaten automatisch an Tool Box – Handwerkersoftware GmbH.
Unsere Apps sind auch in den App-Stores von Apple und Google erhältlich. Für den Vertragsschluss dort gelten die AGB des jeweiligen App-Stores. Abhängig von der jeweiligen App sind auch In-App-Käufe möglich.

Vertragslaufzeit, Kündigung
Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Mindestvertragslaufzeit für die Dauer von mindestens 24 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit). Die Mindestvertragslaufzeit beginnt nach der freigabe der Dienstleistung durch Tool Box – Handwerkersoftware GmbH. Diese erfolgt in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen weiteren Monats der Vertragslaufzeit zumindest in Textform gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund liegen für Tool Box – Handwerkersoftware GmbH unter anderem dann vor, wenn:

der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen in Verzug ist oder wenn mehrfach Lastschriften zu Lasten des Auftraggebers nicht eingelöst werden konnten,
ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde,
der Auftraggeber von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH zur Realisierung seiner Ziele unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet,
der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z.B. die Geheimhaltungspflicht nach Ziff. 15, verstößt, oder
Dritte die Zulässigkeit der in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählten Keywords oder Seiteninhalte begründet angreifen.
Kündigt der Auftraggeber vorzeitig den gesamten Vertrag oder einzelne Vertragsbestandteile, ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er weiterhin die Einrichtungsgebühren und die vereinbarte, sich aus dem Monatsbudget ergebende Provision zuzüglich der monatlichen Betriebskosten, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären.

Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erhält der Kunde eine anteilige Rechnung über die monatlichen Kosten für den Startmonat (AdWords Budget inkl. Agenturprovision und Betriebskosten) sowie die Einmalkosten, falls auf eine Referenzzeit verzichtet wurde. Der Auftraggeber stimmt zu, dass mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit die Rechnungsstellung des Google AdWords Kontos über den Auftragnehmer läuft. Hierzu wird der Auftragnehmer als Rechnungsempfänger im Google AdWords Konto hinterlegt. Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Kosten über das Google AdWords Konto des Auftraggebers verursachen darf. Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erstellt der Auftragnehmer vor der ersten Kontooptimierung eine Sicherungsdatei des Google AdWords Kontos des Auftraggebers. Im Falle einer Referenzzeit erfolgt dies vor Anpassung der Ziel-URL. Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit, wird die Google AdWords Kampagne auf den Ausgangszustand zurückgestellt. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ist zertifizierter Google Partner. Den Google Leitfaden für Werbetreibende für die Zusammenarbeit mit Drittanbietern finden Sie hier: http://www.google.com/adwords/thirdpartypartners/

Bei Nutzung von Google Analytics hat der Auftraggeber mit Google eine sog. „Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung“ abzuschließen, damit Google nicht als ein Dritter, an den Daten weitergegeben werden (wozu man eine Erlaubnis / z.B. Einwilligung bräuchte) gilt. Vielmehr wird Google dann vom Gesetz – vereinfacht gesagt – als „Teil der verantwortlichen Stelle“ (nämlich des Auftraggebers) betrachtet. Google hält für den Abschluss einer solchen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung unter diesem Link ein Formular bereit:http://static.googleusercontent.com/media/www.goog…

Ferner hat der Auftraggeber in seiner Datenschutzerklärung auf einen Einsatz von Google Analytics hinweisen (auch auf den Einsatz von „anonymize_IP“). Außerdem muss er eine technische Lösung schaffen, dass ein Nutzer die Webseite auch nutzen kann, ohne dass seine Nutzerdaten von Google Analytics ausgewertet werden, denn jeder Nutzer hat ein Widerspruchsrecht gegen die Verwendung seiner Daten durch Google, das wirksam ausgeübt werden können muss.

Gebühren, Zahlungen, Fälligkeit
Der Auftraggeber zahlt an Tool Box – Handwerkersoftware GmbH monatliche Gebühren in der vereinbarten Höhe. Alle in den Angeboten von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.

Die Gebühren berechnen sich entweder anhand des vereinbarten monatlichen Werbebudgets des Auftraggebers oder nach den erworbenen Lizenzen, und im Falle der Leistungserbringung nach Ziff. 4.3 wird zusätzlich die Bezahlung einer Servicepauschale für den Managed Service zur Einrichtung und den Betrieb der Tool Box – Handwerkersoftware GmbH-Software vereinbart. Sollte das Werbebudget während der Vertragslaufzeit nicht voll ausgeschöpft werden (können), erstattet Tool Box – Handwerkersoftware GmbH dem Auftraggeber am Ende der Vertragslaufzeit 50% des verbliebenen Budgets bzw. erteilt eine entsprechende Gutschrift.

Fremdkosten von Drittanbietern werden zusammen mit den Gebühren von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH eingezogen.

Die monatlichen Kosten werden dem Auftraggeber jeweils bis zum 19. des Vormonats für den folgenden monatlichen Leistungszeitraum (=Abrechnungszeitraum) in Rechnung gestellt. Abweichungen dazu werden in Gruppenverträgen geregelt. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH zieht den Rechnungsbetrag grundsätzlich frühestens am 25. des Vormonats per SEPA-Lastschrift ein. Für zurückgewiesene Lastschriften wird eine Schadenspauschale von EUR 15,00 erhoben. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass Tool Box – Handwerkersoftware GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die o.g. Schadenspauschale. In diesem Fall wäre der Auftraggeber zur Bezahlung des geringeren Schadens (oder wenn kein Schaden entstanden ist, zu keiner Zahlung) verpflichtet. Genauso bleibt es auch Tool Box – Handwerkersoftware GmbH unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer Schaden als die o.g. Schadenspauschale entstanden ist. In diesem Fall wäre der Auftraggeber zur Bezahlung des höheren Schadens verpflichtet. In Ausnahmefällen kann mit dem Auftraggeber schriftlich eine abweichende Zahlungsart vereinbart werden.

Änderungen an einer laufenden SEO- oder SEM-Maßnahme oder Sonderwünsche des Auftraggebers werden nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Preisliste von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH berechnet. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat Tool Box – Handwerkersoftware GmbH das Recht die Suchmaschinenmarketingkampagne so lange zu stoppen, bis die offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Der Auftraggeber hat hierbei jedoch die laufenden monatlichen Kosten (für SEM die laufenden Betriebskosten und Provision, für SEO das laufende Budget) zu zahlen. Der Auftraggeber kann hieraus keine Rechte ableiten, insbesondere hat der Auftraggeber kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen.

Keine Exklusivität
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ist es gestattet, benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber gleichzeitig zu betreuen. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers einräumen.

Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die beauftragte Dienstleistung nötigen Informationen und Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Definitionen, Zugangsdaten für die Bearbeitung der Kunden-Webseite für die Optimierung der Seite, Zugangsdaten bzw. Authentifizierungs-PIN für die eventuelle Optimierung des Google My Business Eintrags etc.) unverzüglich bereitzustellen, jedoch jedenfalls binnen 5 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch Tool Box – Handwerkersoftware GmbH.

Nach Fertigstellung der Kampagne, der Texte, der ggf. einzurichtenden Webseite hat der Auftraggeber diese freizugeben. Die Freigabe hat binnen 5 Werktagen nach Aufforderung durch Tool Box – Handwerkersoftware GmbH zu erfolgen. Werden innerhalb der Frist keine konkreten Korrekturwünsche seitens des Auftraggebers genannt, so gelten die erstellten Inhalte als inhaltlich, sachlich in Ordnung und fehlerfrei und können von den Tool Box – Handwerkersoftware GmbH freigeschaltet werden.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Tool Box – Handwerkersoftware GmbH von ihrer Leistungspflicht befreit.

Soweit die Website oder eine Zusatzleistung aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden, insbesondere nicht auf deren Beginn.

Gewährleistung
Da Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ausschließlich im Rahmen von Dienstverträgen tätig wird, bestehen grundsätzlich keine Gewährleistungsrechte. Anderes gilt nur in Bezug auf die Software zur Anfrage- und Angebotsgenerierung (siehe Ziff. 4.3). Bezüglich dieser Software ist die Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre ab erstmaliger Verwendung der Software begrenzt.

Ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist ausschließlich ein reproduzierbarer Fehler, dessen Ursache in einem Qualitätsmangel der Leistungen von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH liegt. Kein solcher Mangel ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Software lediglich dazu dient, eine vorläufige Berechnung bzw. ein unverbindliches Angebot zu erstellen. Eine Nachberechnung seitens des Auftraggebers ist in jedem Fall notwendig. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH gibt keine Gewähr dafür, dass die Software in jedem Fall richtige Ergebnisse liefert.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH erstellt jede Werbekampagne nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Der Anspruch des Auftraggebers gegen Tool Box – Handwerkersoftware GmbH zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH schränkt ihre Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Tool Box – Handwerkersoftware GmbH berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des Auftraggebers, wie z.B. durch Vorabinformationen. Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen behindert, wird der Auftraggeber in geeigneter Form informiert.

Nutzungsrechte
Werbekampagnen
Zum Schutz der Kampagnenstrukturen, der recherchierten Suchbegriffe und des Know-hows von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH zur Erfolgsmessung hat der Auftraggeber keine Ansprüche auf Herausgabe von Kampagnen-Details, da diese geistiges Eigentum von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH sind und den Auftraggeber oder einen anderen Dienstleister in die Lage versetzen würden, diese Intelligenz weiter zu verwerten.

Domains
Im Rahmen der Auftragserfüllung kann die Beschaffung einer zusätzlichen Domain notwendig werden. Diese wird entweder von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung angeschafft. Sofern keine anderslautende vertragliche Einigung besteht, erhält der Auftragnehmer dann keine Rechte an dieser Domain. Im Falle der Vertragsbeendigung unterstützt Tool Box – Handwerkersoftware GmbH – falls vom Auftraggeber gewünscht – beim Transfer der Domain zum Auftraggeber zu marktüblichen Konditionen.

Oder die Domain wird auf Wunsch des Auftraggebers in dessen Namen und auf dessen Rechnung angeschafft. Dann erhält Tool Box – Handwerkersoftware GmbH alle Nutzungsrechte an der Domain für die Dauer der Vertragslaufzeit. Wenn der Auftraggeber nach Vertragsbeendigung keine Weiterführung der Domain wünscht, erhält Tool Box – Handwerkersoftware GmbH das Recht, die Domain unentgeltlich auf sich zu übertragen oder beim Provider abzumelden.

Homepages
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, örtlich unbeschränktes, zeitlich auf die Dauer des Vertrages, beschränktes Recht zur Nutzung der Homepages. Bei Vertragsbeendigung kann die Homepage übernommen werden. Im Falle der Vertragsbeendigung unterstützt Tool Box – Handwerkersoftware GmbH – falls vom Auftraggeber gewünscht – beim Transfer der Homepage zum Auftraggeber zu marktüblichen Konditionen.

Bei der Einrichtung der beauftragten Webseite stehen Tool Box – Handwerkersoftware GmbH sämtliche Rechte an der eingerichteten Webseite, der zugehörigen Domain und den Inhalten zu, soweit diese nicht vom Auftraggeber im Rahmen der Mitwirkungspflicht geliefert wurden.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte an den von ihr erstellten Seiten, Inhalten und angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht bereits durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt werden. Ein Recht zur Nutzung für den Auftraggeber der in der Werbekampagne genutzten Keywords und der Mechanismen zur Messung des Erfolges besteht über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe der erstellten Kampagnenstrukturen und der Zugangsdaten zu technischen Systemen, über die die Kampagnenstruktur-Informationen und die Daten zur Erfolgsmessung abgerufen werden können. Der Auftraggeber räumt Tool Box – Handwerkersoftware GmbH für die Dauer der Vertragslaufzeit die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos des Auftraggebers für Kampagnen der beauftragten Art und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen (z.B. die Erstellung von Webseiten) kostenfrei ein.

Softwarelizenzen (für Leistungen nach Ziff. 4.3.)
Der Auftraggeber erhält eine einfache, örtlich unbeschränkte, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Lizenz zur Nutzung der Tool Box – Handwerkersoftware GmbH-Software zur Generierung und Nachverfolgung von Online-Anfragen und -Angeboten zur Verfügung. Die Lizenz ist persönlich, nicht übertragbar und nicht ausschließlich.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH behält die vollen Eigentumsrechte an den Softwarelösungen. Die lizenzierten Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden zur Nutzung überlassen und nicht verkauft. Ein Verleihen, Vermieten oder Verleasen der Software ist dem Auftraggeber nicht gestattet. (c) Soweit nicht anderweitig schriftlich bestimmt oder im Rahmen der vertraglichen Nutzung erforderlich, darf der Auftraggeber die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH nicht, auch nicht teilweise, vervielfältigen, be- und umarbeiten oder übersetzen. Er darf sie ferner nicht disassemblieren, dekompilieren, rekonstruieren oder sonstige Verfahren anwenden, um den Quellcode zu ermitteln oder sonstige Informationen über die Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen.

Verantwortlichkeit, Freistellung
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH prüft nicht, ob die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte (insb. Texte und Bilder) seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten Rechte Dritter verletzten.

Der Auftraggeber ist allein für die Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH sichert bei der Einrichtung von Kampagnen die Einhaltung der entsprechenden Google-Richtlinien zu.

Der Auftraggeber stellt Tool Box – Handwerkersoftware GmbH hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten gegenüber Tool Box – Handwerkersoftware GmbH geltend machen.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Marketingmaßnahmen und die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten, enthaltenen und freigegebenen Inhalte durch.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ist berechtigt, die im Namen seiner Auftraggeber erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Tool Box – Handwerkersoftware GmbH von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

Haftung, Freistellung
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH haftet dem Grunde nach für durch ihn, seine Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen verursachte einfach fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf, in diesem Fall aber der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.

Eine weitere Haftung von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ist ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen.

Werden an der Webseite durch diesen oder in dessen Auftrag ohne Absprache mit Tool Box – Handwerkersoftware GmbH Änderungen vorgenommen, die die geleisteten Optimierungsmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit gefährden können oder auf andere Art die Position der Seite negativ beeinflussen können, kann hieraus kein Schadensersatzanspruch gegen Tool Box – Handwerkersoftware GmbH hergeleitet werden.

Ein Schadensersatzanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn Tool Box – Handwerkersoftware GmbH eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH nicht ordnungsgemäß geliefert haben bzw. die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Tool Box – Handwerkersoftware GmbH nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH.

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die Tool Box – Handwerkersoftware GmbH aus einer fehlenden oder unzureichenden Rechtsinhaberschaft oder einer Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten durch den Betrieb und/oder die Bewerbung der Webseite entstehen (inkl. der zur Rechtsverteidigung erforderlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten).

Sollte Tool Box – Handwerkersoftware GmbH von Dritten aufgrund einer Verletzung von Persönlichkeits- oder Urheberrechten durch den Betrieb und/oder die Bewerbung der Webseite in Anspruch genommen (z.B. abgemahnt) werden, wird der Auftraggeber Tool Box – Handwerkersoftware GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung freistellen (inkl. der zur Rechtsverteidigung erforderlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten). Weitergehende Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüche von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH gegen den Auftraggeber bleiben unberührt.

Die Auftraggeber sind verpflichtet, Tool Box – Handwerkersoftware GmbH für den Fall einer solchen Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine rechtliche Verteidigung erforderlich sind.

Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung seitens Tool Box – Handwerkersoftware GmbH oder in derem Auftrag von dritter Seite bekannt gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen von und über Tool Box – Handwerkersoftware GmbH geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen und Linkaufbau, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.

Ebenso verpflichtet sich Tool Box – Handwerkersoftware GmbH, alle ihr im Rahmen der Vertragsdurchführung seitens des Auftraggebers oder in dessen Auftrag von dritter Seite bekannt gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen von und über dem Auftraggeber geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Betriebsgröße, Umkreis der Dienstleistungserbringung, Unternehmensgröße und Umsatz des Auftraggebers.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH hält die Regeln des Datenschutzes ein. Die Daten des Auftraggebers werden von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. Die vom Auftraggeber mitgeteilten Daten werden von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) verwendet.

Eine Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten an Dritte, z.B. an potentielle Kunden des Auftraggebers, erfolgen nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zwischen Tool Box – Handwerkersoftware GmbH und dem Auftraggeber notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Jeder Auftraggeber hat jederzeit ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten. Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten, zu Auskünften, Berichtigungen, Sperrung oder Löschung von Daten sowie der Widerruf erteilter Einwilligungen können an Tool Box – Handwerkersoftware GmbH unter der zu Beginn dieser AGB und im Impressum von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH angegebenen Anschrift bzw. E-Mail-Adresse gerichtet werden.

Marketing
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH hat während der Vertragslaufzeit das Recht, den Auftraggeber zur laufenden Kampagne zu kontaktieren, um die Resonanz zu ermitteln, Verbesserungspotential zu erkennen und weitere Dienstleistungen anzubieten.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH ist nach schriftlicher Einverständniserklärung des Auftraggebers berechtigt, ihn als Referenzkunden auf den Webseiten und auf Marketingmaterialien von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH nach außen zu kommunizieren (erfasste Kundendaten und dessen Kampagnenauswertung sowie Rankingpositionen auf Suchmaschinen). Über Details des Auftrags wird Stillschweigen bewahrt.

Schlussbestimmungen
Tool Box – Handwerkersoftware GmbH behält sich vor, einzelne Funktionen von Tool Box – Handwerkersoftware GmbH fortlaufend zu bearbeiten, zu aktualisieren, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen.

Tool Box – Handwerkersoftware GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Auftraggebern per E-Mail spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Tool Box – Handwerkersoftware GmbH wird den Auftraggebern in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung dieser Vierwochen-Frist gesondert hinweisen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das geltende Recht. Sofern solches geltendes Recht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Alle unter Einbeziehung dieser AGB begründeten Vertragsverhältnisse unterliegen deutschem Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit allen unter Einbeziehung dieser AGB begründeten Vertragsverhältnisse ergeben, ist Berlin, Deutschland.